HAUTKREBSVORSORGE
Seit Mitte 2008 gilt bundesweit ein Vertrag über die Durchführung einer
Hautvorsorgeuntersuchung. Die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen
können ab dem 35. Lebensjahr diese Untersuchung alle zwei Jahre bei
entsprechend qualifizierten Hautärzten und Hausärzten in Anspruch nehmen.
Manche Kassen bieten die Untersuchung sogar einmal
jährlich oder schon ab dem 19.Lebensjahr an, bei Bedarf informieren Sie sich bitte
bei Ihrer Krankenkasse oder
hier.
Außerhalb der
genannten Intervalle oder vor Erreichen der für Sie zutreffenden Altersgrenze
können Sie die Hautkrebsvorsorge als kostenpflichtige Sonderleistung
wahrnehmen.