HAUTKREBSVORSORGE

 

           Seit Mitte 2008 gilt bundesweit ein Vertrag über die Durchführung einer Hautvorsorgeuntersuchung. Die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen können ab dem 35. Lebensjahr diese Untersuchung alle zwei Jahre bei entsprechend qualifizierten Hautärzten und Hausärzten in Anspruch nehmen.

 

 Manche  Kassen bieten die Untersuchung sogar einmal jährlich oder schon ab dem 19.Lebensjahr an, bei Bedarf informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse oder hier.

 

      

Außerhalb der genannten Intervalle oder vor Erreichen der für Sie zutreffenden Altersgrenze können Sie die Hautkrebsvorsorge als kostenpflichtige Sonderleistung wahrnehmen.