Umweltmedizin-Vereinbarung leider nicht mehr in Kraft

 

Untenstehendes ist deswegen leider Vergangenheit und  die entsprechenden Tätigkeiten

können nur noch privat in Rechnung gestellt werden.

 

 

 

Ärzte suchen in Wohnungen nach krankmachenden

Stoffen

 

 

  Düsseldorf, 13.11.2000 – Schimmelpilze hinterm Schrank, giftige Lacke in der

  Holzvertäfelung oder Aldehyde im Teppich – manchmal lauern Gefahren für die Gesundheit in

  den eigenen vier Wänden. Bei begründetem Verdacht suchen besonders fortgebildete Ärzte in

  der Wohnung des Patienten nach schädlichen Umwelteinflüssen, dies sieht die erweiterte

  Umweltmedizin-Vereinbarung vor. Sie wurde geschlossen zwischen der Kassenärztlichen

  Vereinigung Nordrhein einerseits und der AOK Rheinland, dem Landesverband der

  Betriebskrankenkassen NRW, der Bundesknappschaft und den Ersatzkassen andererseits.

 

  Jeder bei diesen Kassen Versicherte kann demnach bei begründetem Verdacht, dass zum

  Beispiel Hautausschläge oder Atemwegserkrankungen auf Gifte im Haushalt zurückzuführen

  sind, zu einem an der Umweltmedizin-Vereinbarung teilnehmenden Arzt gehen. Dies sind in

  der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein derzeit rund 100 niedergelassene Ärzte. Sie alle

  haben eine spezielle Fortbildung absolviert.

 

  Ein Element der am 1. Oktober 2000 erweiterten Vereinbarung ist die so genannte Vor-Ort-

  Begehung. Dabei besucht ein Arzt mit besonderer Qualifikation den Patienten zu Hause, wenn

  der Verdacht auftritt, eine Erkrankung könnte durch Schadstoffquellen in der Wohnung

  hervorgerufen worden sein. Der Arzt misst während der Begehung unter anderem das

  Raumklima. Darunter fällt zum Beispiel der Kohlendioxid-Gehalt der Luft und die

  Wandfeuchte.

 

  Schon diese wenigen Messungen können wichtige Indizien liefern. Denn in zwei Drittel der

  Wohnungen von Patienten, bei denen der Verdacht auf eine umweltbedingte Erkrankung

  vorlag, wurden Schimmelpilze entdeckt – meist an feuchten Wänden. Dies ist ein Ergebnis der

  wissenschaftlichen Auswertung von Dokumentationen, die im Laufe des 1996 begonnenen

  Umweltmedizin-Projektes in Nordrhein erhoben wurden.

 

  In besonders komplizierten Fällen kann der Arzt wie bisher ein vertraglich eingebundenes

  Umweltlabor einschalten. Dies führt dann Messungen in der Wohnung des Patienten durch,

  etwa um mögliche Ausgasungen von Baustoffen festzustellen. Die Ergebnisse werden dem

  behandelnden Umweltmediziner mitgeteilt, der dann ein Gespräch mit dem Patienten führt. In

  der Vergangenheit empfahlen die Ärzte den betroffenen Patienten häufig Umbaumaßnahmen oder

  Einrichtungsänderungen, zum Beispiel das Entfernen belasteter Teppiche. Bei fast 70 Prozent

  der Patienten nahmen daraufhin die Beschwerden ab.

 

  In der nun in Kraft getretenen Umweltmedizin-Vereinbarung wird noch mehr Wert auf Qualität

  gelegt, unter anderem durch Festlegung von Diagnose- und Behandlungsabläufen. Die

  Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein prüft an Hand von Erfassungs- und Bewertungsbögen,

  in denen die umweltmedizinische Behandlung dokumentiert wird, ob diese Abläufe auch

  eingehalten werden. Selbstverständlich werden die Daten anonymisiert und nur mit schriftlich

  erklärtem Einverständnis des Patienten an ein Forschungsinstitut weitergegeben. Dieses Institut

  wertet schließlich die erhobenen Daten aus. Dadurch sollen weitere Erkenntnisse gewonnen

  werden, um Gesundheitsstörungen und Erkrankungen durch Umwelteinflüsse in

  Privathaushalten noch effektiver zu erkennen und zu behandeln.

 

  Gemeinsame Presseerklärung

 

     AOK Rheinland

     Landesverband der Betriebskrankenkassen Nordrhein-Westfalen

     Bundesknappschaft

     Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V. / VdAK

     AEV – Arbeiter-Ersatzkassenverband e. V.

 

     und Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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