Umweltmedizin-Vereinbarung leider nicht mehr in Kraft
Untenstehendes ist deswegen leider Vergangenheit
und die entsprechenden Tätigkeiten
können nur noch privat in Rechnung gestellt
werden.
Ärzte
suchen in Wohnungen nach krankmachenden
Stoffen
Düsseldorf, 13.11.2000 – Schimmelpilze hinterm Schrank, giftige Lacke in der
Holzvertäfelung oder Aldehyde im Teppich – manchmal lauern Gefahren für die Gesundheit
in
den eigenen vier Wänden. Bei begründetem Verdacht suchen besonders
fortgebildete Ärzte in
der Wohnung des Patienten nach schädlichen Umwelteinflüssen, dies sieht die
erweiterte
Umweltmedizin-Vereinbarung vor. Sie wurde geschlossen zwischen der
Kassenärztlichen
Vereinigung Nordrhein einerseits und der AOK Rheinland, dem Landesverband der
Betriebskrankenkassen NRW, der Bundesknappschaft und den Ersatzkassen
andererseits.
Jeder bei diesen Kassen Versicherte kann demnach bei begründetem Verdacht, dass
zum
Beispiel Hautausschläge oder Atemwegserkrankungen auf Gifte im Haushalt
zurückzuführen
sind, zu einem an der Umweltmedizin-Vereinbarung teilnehmenden Arzt gehen. Dies
sind in
der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein derzeit rund 100 niedergelassene
Ärzte. Sie alle
haben eine spezielle Fortbildung absolviert.
Ein Element der am 1. Oktober 2000 erweiterten Vereinbarung ist die so genannte
Vor-Ort-
Begehung. Dabei besucht ein Arzt mit besonderer Qualifikation den Patienten zu
Hause, wenn
der Verdacht auftritt, eine Erkrankung könnte durch Schadstoffquellen in der
Wohnung
hervorgerufen worden sein. Der Arzt misst während der Begehung unter anderem
das
Raumklima. Darunter fällt zum Beispiel der Kohlendioxid-Gehalt der Luft und die
Wandfeuchte.
Schon diese wenigen Messungen können wichtige Indizien liefern. Denn in zwei
Drittel der
Wohnungen von Patienten, bei denen der Verdacht auf eine umweltbedingte
Erkrankung
vorlag, wurden Schimmelpilze entdeckt – meist an feuchten Wänden. Dies ist ein
Ergebnis der
wissenschaftlichen Auswertung von Dokumentationen, die im Laufe des 1996
begonnenen
Umweltmedizin-Projektes in Nordrhein erhoben wurden.
In besonders komplizierten Fällen kann der Arzt wie bisher ein vertraglich
eingebundenes
Umweltlabor einschalten. Dies führt dann Messungen in der Wohnung des Patienten
durch,
etwa um mögliche Ausgasungen von Baustoffen festzustellen. Die Ergebnisse werden
dem
behandelnden Umweltmediziner mitgeteilt, der dann ein Gespräch mit dem
Patienten führt. In
der Vergangenheit empfahlen die Ärzte den betroffenen Patienten häufig
Umbaumaßnahmen oder
Einrichtungsänderungen, zum Beispiel das Entfernen belasteter Teppiche. Bei
fast 70 Prozent
der Patienten nahmen daraufhin die Beschwerden ab.
In der nun in Kraft getretenen Umweltmedizin-Vereinbarung wird noch mehr Wert
auf Qualität
gelegt, unter anderem durch Festlegung von Diagnose- und Behandlungsabläufen.
Die
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein prüft an Hand von Erfassungs- und
Bewertungsbögen,
in denen die umweltmedizinische Behandlung dokumentiert wird, ob diese Abläufe
auch
eingehalten werden. Selbstverständlich werden die Daten anonymisiert und nur
mit schriftlich
erklärtem Einverständnis des Patienten an ein Forschungsinstitut weitergegeben.
Dieses Institut
wertet schließlich die erhobenen Daten aus. Dadurch sollen weitere Erkenntnisse
gewonnen
werden, um Gesundheitsstörungen und Erkrankungen durch Umwelteinflüsse in
Privathaushalten noch effektiver zu erkennen und zu behandeln.
Gemeinsame Presseerklärung
AOK Rheinland
Landesverband der Betriebskrankenkassen Nordrhein-Westfalen
Bundesknappschaft
Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V. / VdAK
AEV – Arbeiter-Ersatzkassenverband e. V.
und Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
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